Göppersdorf / Wingendorf

Göppersdorf ist ein 1437 erstmals als Gotfridestorf erwähntes Waldhufendorf, welches sich in einem Seitental des Wingendorfer Baches auf 340-400 m Höhe befindet. Der Name leitet sich wahrscheinlich von einem Gottfried genannten Lokator ab. Auch Wingendorf wurde 1437 als vorwiegend am rechten Ufer des Wingendorfer Baches liegendes kleinen Gotfridsdorf erwähnt. Der Name geht auf die unmittelbare Nachbarschaft zu Göppersdorf zurück. 1470 wurde der Ort als Weingendorf (mundartlich weng/wing = wenig) bezeichnet.

Göppersdorf und Wingendorf gehörten zunächst der Familie von Bernstein zu Ottendorf. 1447 erfolgte der Verkauf an Elizabeth von Cziko(w), die ebenfalls eine Geborene von Bernstein war.

Mitbelehnt wurden Ihre Brüder und Vetter. Bereits 1455 erschienen die Dörfer im Besitz von Liebstadt (Gesamtlehnbrief derer von Bünau). Allerdings verblieb offensichtlich ein Teil von Wingendorf bei der Familie von Bernstein.

Kirchlich gehörten die Dörfer ebenfalls zu Liebstadt. Bereits zur Reformationszeit wurden beide Orte dahin gepfarrt.

Das Richtergut (Kretschmar) wurde gelegentlich im Zusammenhang mit der Nennung eines Richters und seiner Besteuerung (erstmals 1661) erwähnt. Beide Dörfer gehören mit Ober- und Erbgerichten bis zur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit durch die Reichsjustizgesetze 1877 zur Gerichtsbarkeit des Liebstädter Rittergutes.