Gersdorf
Gersdorf teilte sich bis ins 17. Jahrhundert in Obergersdorf oder Gabel und Niedergersdorf. Dabei diente Niedergersdorf in den ersten urkundlichen Erwähnungen lediglich der Lagebeschreibung des Dorfes Gabel („in villa Gabele infra Ottendorf et Gerhardisdorf sita"). Beide Dörfer gehörten zu dieser Zeit offensichtlich zur Landgerichtsbarkeit der Dresdner Pflege (Ende 13. und Anfang des 14. Jahrhunderts unter der Herrschaft von Markgraf Friedrich von Dresden). Im Jahre 1304 wurden Gersdorf und Ottendorf ausdrücklich aus der Belehnung der Burggrafen zu Dohna mit der Dresdner Pflege herausgenommen.
Mit Einschränkung der burggräflichen Rechte gehören beide Dörfer aber laut Zinsregister von 1378 schließlich doch zu Dohna. Mit dem Ausgang der Dohnaischen Fehde dürfte der Besitz der beiden Dörfer wieder an den Markgrafen gefallen sein. In den Folgejahren wurden verschiedene Einzelpersonen mit einzelnen Gütern, Personen oder Dingen belehnt (z. B. die Familie von Bernstein auf Ottendorf oder von Nebelschütz). Weiterer Besitz lag offensichtlich auch bei zwei in Niedergersdorf ansässigen Adelsfamilien. Eine war wahrscheinlich die Familie von Körbitz („de Gurbewicz", „von Gorwicz"), als Besitzer des Vorwerks, welches später zum Rittergut ausgebaut wurde. Die andere war wahrscheinlich die Familie von Wurgwitz als Besitzer des Niedervorwerks.
1473 fiel das Vorwerk durch Verkauf an einen Heintzen von Rottwerndorff unter Mitbelehnung von Hans und Georg von Rottwerndorff. 1578 besaß die Familie von Bünau auf Liebstadt ganz Gersdorf. 1639 wurde Gersdorf an den Obersten Ludwig von Kahlen verkauft, 1657 gehörte es Bernhard Adolph von Meczsch, 1734 befand es sich im Besitz des Grafen Moritz von Sachsen und 1752 im Besitz der Familie von Leyser. Nach Klara Auguste von Ponikau (1784) wurde der Generalleutnant von Leyser Besitzer (noch 1840 nachweisbar), der das Rittergut ausbaute, die Gersdorfer Ruine bauen ließ und einiges für die wirtschaftliche Entwicklung des Dorfes tat (Musterwirtschaft, Edel-Schäferei, Gartenbau).
Gersdorf hat nie über eine eigene Kirche verfügt und wurde seit alters nach Ottendorf gepfarrt.
Über die Gerichtsbarkeit gibt es bis auf die Erwähnung eines Richters im Jahre 1788 keine gesicherten Angaben.