Nentmannsdorf / Niederseidewitz

Nentmannsdorf wurde in seinen ersten urkundlichen Erwähnungen (1417) als zur Herrschaft Wehlen zugehörig bezeichnet. In den Lehnbriefen wurde diese Zugehörigkeit 1515 bestätigt. Allerdings gehörten die Vasallen von Nentmannsdorf bereits zur Pflege Dohna (1445, 1458) bzw. zum Amt Pirna (1548). Später wurden einzelne Güter oder Rechte an verschiedene Besitzer vergeben (von Wurgwitz, Nebelschitz, von Rottwerndorf, von Bernstein und von Bünau). 1586 erhielt Hans von Lindenau zu Ottendorf das Dorf einschließlich des Kalksteinbergwerks. Es verblieb in Ottendorf bis zur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit.

Das Richtergut wurde 1472 als zu von Wurgwitz gehörig bezeichnet. 1484 wurde Hans von Bernstein „mit eynem halben gericht" belehnt. Nentmannsdorf unterstand noch 1699 dem Pirnaer Bierzwang, hat sich aber nicht daran gehalten.

Nentmannsdorf wurde 1501 und 1548 nach Liebstadt gepfarrt, nach 1617 wahrscheinlich, ab 1634 sicher nach Burkhardswalde.

 

 

Seidewitz (Nieder- und Oberseidewitz, Zwirtzschkau)

Die Güter gehörten in der Entstehungszeit verschiedenen Besitzern (von Torgaw, von Biberach, von Gorwicz, von Mogelin, von Karlewitz, von Worgewitz). 1501 und 1542 wurden auch die Familie von Bünau (Weesenstein) als Besitzer genannt. Aber auch unter dieser Herrschaft wurden verschiedenen Dienste (z. B. Pflugdienste, Geschirrdienste), Zinsen und ähnliches anderen Orten oder Personen zugewiesen. 1724 wurden Nieder- und Oberseidewitz dem Bünauischen Rittergut Meusegast zugeordnet. 1733 gehörten sie wieder zu Weesenstein.

1501 wurden Niederseidewitz nach Friedrichswalde und Oberseidewitz nach Dohna gepfarrt. 1539 gehörten beide Orte zur Parochie Friedrichswalde.